Neues Forschungsprojekt: Islamisches Völkerrecht
Bei der Arbeit an den Forschungsprojekten zum Islamismus in Südasien und zum Islamic Finance sind an vielen Stellen Fragen zum islamischen Rechtssystem aufgetreten. Um in beiden Bereichen und insgesamt fortfahren zu können, erscheint eine Analyse islamischer Rechtsstrukturen notwendig. Somit wird sich das nächste Forschungsprojekt mit dem "Islamischen Völkerrecht" beschäftigen.
Forschungsfragen, Grundannahmen und Ausgangspunkt
Die Resurgenz des Islam
Unter der Resurgenz des Islam wird in der wissenschaftlichen Praxis, ein Widererstarken islamischer Inhalte auf breiter gesellschaftspolitischer Ebene verstanden. Der Begriff beschreibt eine Zuwendung zur Religion als Quelle von Legitimität, Identität und Hoffnung. Dies beinhaltet die Akzeptanz eines für notwendig erachteten Anpassungsprozesses an die westliche „Moderne“, bei gleichzeitiger Ablehnung westlicher Kultur. Die Bewegung wird als umfassend beschrieben, wovon demzufolge die rechtliche Sphäre nicht ausgenommen werden kann.
„Ähnliche Anzeichen für die Islamische Resurgenz sieht auch der hervorragende Islamkenner Ali E. Hillal Dessouki: Bemühungen, westliches Recht durch islamisches Recht zu ersetzen…“ (Huntington 1996, S. 169).
Für die zwischenstaatliche Zusammenarbeit in den Internationalen Beziehungen ist diese Entwicklung von Bedeutung, da das „moderne“ Völkerrecht von einer Integration der Staaten aller Erdteile in einer Rechtsgemeinschaft ausgeht, für die, wenn man Alfred Verdross folgen will, seit dem Ende des ersten Weltkrieges das Völkerrecht eine universelle Gültigkeit beanspruchen kann (Verdross, 1950, S.41). Aus der Islamischen Resurgenz lässt sich hingegen eine mögliche zukünftige, selbst gewählte Abkehr islamischer Staaten schlussfolgern, die eine Interaktion dieser Staaten mit den nicht-muslimischen Staaten erschweren dürfte. Unabhängig von der Frage ob diese Abkehr bereits stattfindet oder stattfinden wird, will das Projekt den Fragen zum Verhältnis von islamischen Recht und Völkerrecht nachgehen.
Wie ist das islamische Rechtssystem konstruiert? Gibt es „systemimmanente“ Komponenten die mit dem „modernen“ Völkerrecht nicht vereinbar sind? Enthält das System die nötige Flexibilität und Adaptionsfähigkeit, die die zwischenstaatliche Interaktion im 21. Jahrhundert erfordert?
Die Projekt wird versuchen nach der Skizierung der Forschungsfragen im ersten Abschnitt, in seinem zweiten Teil auf die Basis des islamischen Rechts einzugehen, um im dritten Teil die daraus resultierenden Regeln der „siyar“ (siyar ist der Plural von sīra) die im Islam das Kriegs- und Fremdenrecht regeln, zu analysieren. Im vierten Abschnitt werden dann die Regeln der „siyar“ in Bezug zu den Fragestellungen untersucht.
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